Kapitel 4

Passender Wohnraum für jede Lebenssituation

 

 

Der Zuzug in Großstädte wie Hamburg ist nicht gebrochen und Wohnraum ist daher ein wichtiges Thema für viele Menschen. Und auch Bergedorf ist ein attraktiver Ort zum Leben - das belegt das Wachstum um über 10 000 Einwohner*innen im vergangenen Jahrzehnt. Nicht nur mit dem Bau Oberbillwerders, sondern der Entwicklung verschiedener Quartiere entlang des Schleusengrabens kommt der Bezirk seiner Verpflichtung zur Schaffung neuen Wohnraums nach. Von jungen Familien über Studierende und Auszubildende bis hin zu Senior*innen - wer in Bergedorf wohnen möchte, benötigt ein passendes Angebot. Die gestiegenen Bau- und Zinskosten sowie die gestiegenen Energiekosten stellen die Menschen dabei vor große Herausforderungen. Deswegen möchten wir beim Neubau noch mehr auf preisgedämpftes Bauen setzen. Dafür hat Hamburg gemeinsam mit der Initiative ”Keine Profite für Boden und Miete” einen Paradigmenwechsel eingeleitet, mit 100-jähriger Mietpreisbindung für mindestens 1000 Neubau-Wohnungen im Jahr. Wir erhöhen den Anteil von gefördertem Wohnraum und fördern zusätzlich preisgedämpften Wohnraum für Menschen, die unter den hohen Marktpreisen leiden. Dabei werden wir zukünftig noch stärker auf maßvolle und effiziente Nachverdichtung setzen. Außerdem soll vor jeder Abrissmaßnahme genau untersucht werden, ob nicht eine Sanierung oder ein Umbau möglich und sinnvoll ist. Wir werden bestehende und neue Instrumente nutzen, um den rasanten Anstieg der Mieten in Bergedorf zu bremsen. Wir möchten, dass unser wertvoller Boden in öffentlicher Hand bleibt, damit er allen zugutekommt. Dafür werden wir Boden zukünftig grundsätzlich nur per Erbbaurecht vergeben sowie Vorkaufsrechte ausbauen und konsequent nutzen. In Zukunft werden wir durch die geplante ”Neue Wohnungsgemeinnützigkeit” auf Bundesebene Maßnahmen ergreifen, um dem Verlust von Sozialwohnungen aufgrund auslaufender Belegungsbindungen entgegenzuwirken und auch bestehenden Wohnraum dauerhaft unter der ortsüblichen Miete halten. Unseretwegen wurden bereits Standards bezüglich energetischen Bauens als auch die Anforderung an Dachbegrünung regelmäßig in Ausschreibungen gefordert und umgesetzt.

 

Wofür wir uns in den kommenden Jahren einsetzen wollen:

Wir fordern für das Entwicklungsgebiet am Schleusengraben eine zusammenhängende Freiraumplanung.

Im Rahmen einer weiteren Beteiligung der Bürger*innen innerhalb gewachsener, aber auch neuer Quartiere, fordern wir die Einführung und finanzielle Ausstattung von Quartiersbeiräten. Dieses Hamburger Erfolgsmodell der integrierten Stadtentwicklung führt dazu, dass sich die Anwohner*innen an der Entwicklung ihres Quartiers beteiligen. Initial sehen wir das insbesondere für Neubauten beispielsweise am Schleusengraben.A6: Passender Wohnraum für jede Lebenssituation

Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten ist der Ausweisung von neuen Flächen immer vorzuziehen. Aber dies muss auch für die derzeitigen Bewohner*innen Vorteile mitbringen. Das kann beispielsweise die Ansiedlung von Nahversorgern oder die Schaffung von soziokulturellen Einrichtungen sein.

Wir fordern Stadt und Verwaltung auf, öffentliche Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften dabei zu unterstützen, diese Projekte gemeinwohlorientiert zu entwickeln.

Wenn ältere Menschen aus großen Wohnungen in kleinere umziehen möchten, wollen wir ein unterstützendes Angebot zum Wohnungstausch im gleichen Quartier einführen, das Hilfe bei der Wohnungssuche, beim Packen und beim Umziehen einschließt. Wir unterstützen zudem landesweite Initiativen ein System für den Wohnungstausch zu organisieren.

Wir setzen uns dafür ein, dass Bergedorf langfristig ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Wohnungen vorhält und interessante Flächen für den Wohnungsbau nicht zu Spekulationsobjekten werden. Dazu gehört neben dem Bau von mehr Sozialwohnungen auch deutlich mehr Wohnungsbau für niedrige Mieten.

Wir setzen uns dafür ein, dass auch Bestandsgebäude energetisch saniert werden, um die Nebenkosten für Mieter*innen gering zu halten. Hier braucht es weitreichendere Vorgaben als die bisherigen. Grundsätzlich ist der Erhalt vor dem Abriss zu prüfen.

 

 

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