Windkraft in Bergedorf

Die GAL Bergedorf möchte den Ausbau der Windkraft in den Vier- und Marschlanden vorantreiben - behutsam und mit Augenmaß. "Wir begrüßen, dass die BSU unter der damaligen grünen Senatorin Anja Hajduk ihren klaren politischen Willen zum Ausbau der Windkraft in Hamburg auf 100 MW erklärt hat," sagt Liesing Lühr, Vorsitzende der Bezirksfraktion. Dafür wurde ein Verfahren gestartet, mit dem systematisch in ganz Hamburg anhand von einheitlichen Kriterien nach Standorten gesucht wurde. Neben dem Hafen wurden dabei vor allem neue mögliche Standorte in Bergedorf und Harburg identifiziert. "Wir stehen dazu: Wir wollen Klimaschutz UND den Atomausstieg. Wir setzen dazu neben Energieeinsparung auf den Ausbau der regenerativen Energien, aber ohne einen Ausbau der Windenergie wird es nicht gehen. Dazu muss auch Hamburg seinen Beitrag leisten," so Lühr weiter.

31.08.11 –

Die GAL Bergedorf möchte den Ausbau der Windkraft in den Vier- und Marschlanden vorantreiben - behutsam und mit Augenmaß. "Wir begrüßen, dass die BSU unter der damaligen grünen Senatorin Anja Hajduk ihren klaren politischen Willen zum Ausbau der Windkraft in Hamburg auf 100 MW erklärt hat," sagt Liesing Lühr, Vorsitzende der Bezirksfraktion. Dafür wurde ein Verfahren gestartet, mit dem systematisch in ganz Hamburg anhand von einheitlichen Kriterien nach Standorten gesucht wurde. Neben dem Hafen wurden dabei vor allem neue mögliche Standorte in Bergedorf und Harburg identifiziert. "Wir stehen dazu: Wir wollen Klimaschutz UND den Atomausstieg. Wir setzen dazu neben Energieeinsparung auf den Ausbau der regenerativen Energien, aber ohne einen Ausbau der Windenergie wird es nicht gehen. Dazu muss auch Hamburg seinen Beitrag leisten," so Lühr weiter.

Dabei ist uns bewusst, dass bei der Aufstellung neuer Windkraftanlagen oder dem sog. Repowering (also dem Austausch älterer Anlagen gegen größere und leistungsstärkere neue WKA) eine sorgfältige Abwägung für jeden konkreten Standort erfolgen muss. Dazu gehört, das politisch gewollte Ziel eines Ausbau der Windkraft mit den Bedingungen vor Ort in Einklang zu bringen. Durch die systematische Flächensuche und mehrere Gutachten zu verschiedenen Themen wurden bestimmte Gebiete schon von vorneherein ausgeschlossen. So wurde beispielsweise darauf geachtet, nicht viele Einzelstandorte zu schaffen, sondern die Windenergieanlagen möglichst zu konzentrieren und dadurch andere, noch freie Flächen zu schonen. Zudem soll die Beeinträchtigung dort lebender Bürger durch Lärm und Schattenwurf und der Einfluss auf das Landschaftsbild durch die höheren Anlagen möglichst gering gehalten werden und Belange des Natur- und Vogelschutzes berücksichtigt werden. 

Im Rahmen eines Gutachtens wurde auch eine Bestandsaufnahme der in Deutschland geltenden Abstandsregelungen zu Siedlungen vorgenommen. Unterschieden wird generell zwischen Einzelhäusern/ sog. Splittersiedlungen und größeren ländlichen bzw. städtischen Siedlungen. Für zusammenhängende größere Siedlungen gelten Regelungen zwischen 500 und 1.000 m (bzw. in Sachsen für Gebiete mit mehr als 10 Anlagen bis zu 1.600 m), für Einzelhäuser von 300 - 800 m. Schleswig-Holstein hat in einem neuen Runderlass 2011 die Abstände teilweise reduziert; dort gelten jetzt 400 m (Einzelhäuser ) bzw. 800 m (Siedlungen). Hamburg liegt aufgrund seiner Flächenknappheit mit einem Mindestabstand von 500 m zu Siedlungsgebieten und -flächen und 300 m zu Einzelhäusern bzw. "Siedlungssplittern" im Außenbereich sowie Kleingärten im Vergleich zu anderen Bundesländern im unteren Bereich. 

Alle Flächen, die unterhalb der genannten Mindestabstände lagen, wurden schon ganz zu Beginn aus der Suche in Hamburg ausgenommen. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass die WKA, die dann auch wirklich errichtet werden, NUR diese Mindestabstände einhalten. So muss eine Windenergieanlage komplett innerhalb eines sog. Eignungsgebietes liegen, d.h. die Flügelspitzen dürfen nicht darüber hinaus ragen. Dadurch ergeben sich bereits höhere Abstände. Weiter hat das OVG Nordrhein-Westfalen mit dem Beschluss vom 24.06.2010 (Az.: 8A 2764/09) festgelegt, dass mindestens das Dreifache der gesamten Anlagenhöhe als Abstand zu Wohngebäuden eingehalten werden muss. Zudem werden bei der Genehmigung einer Anlage nach BImmSchG konkret die Bedingungen vor Ort, also die topographischen Gegebenheiten ebenso wie Siedlungsstruktur und weitere Vorbelastungen, geprüft und berücksichtigt, was im konkreten Fall dann auch zu höheren Abständen führen kann. Außerdem können die neuen Windenergieanlagen durch technische Vorkehrungen, wie z.B. Abschaltungen, Belästigungen durch Schattenwurf deutlich geringer halten als die bisherigen Anlagen. Diese Auflagen werden ebenfalls im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erteilt und sind verbindlich. 

Wir wollen die Bedenken der Bürger ernst nehmen und diskutieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass entlang der Tatsachen diskutiert wird und gegenseitiges Vertrauen in getroffene Zusagen besteht – z.B. bezüglich der Abschaltungen bei Schattenwurf.
Letztlich kann es aber nur um Kompromisse und keine Maximallösungen gehen - zwischen einer sicheren und sauberen Energieversorgung, die im Interesse aller liegt, und den unmittelbaren Anwohnern, die von den Energieerzeugungs-Anlagen betroffen sind. "Wenn ich die Wahl hätte zwischen einen Atomkraftwerk vor meiner Tür oder einer Windkraftanlage, wäre meine Entscheidung klar," meint Norbert Fleige, Bezirksabgeordneter der GAL und zuständig für Energiefragen.

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