Kein Fracking im Bezirk Bergedorf

Die Kreismitgliederversammlung hat am 18. März 2013 eine Resolution gegen Fracking besschlossen. Der Bergedorfer Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen spricht sich darin nicht nur gegen die risikoreiche Förderungsmethode aus, sondern fordert auch den Hamburg Senat auf Position zu beziehen und über das Handeln der zuständigen Behörden aufzuklären.

20.03.13 –

Die Kreismitgliederversammlung hat am 18. März 2013 eine Resolution gegen Fracking besschlossen. Der Bergedorfer Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen spricht sich darin nicht nur gegen die risikoreiche Förderungsmethode aus, sondern fordert auch den Hamburg Senat auf Position zu beziehen und über das Handeln der zuständigen Behörden aufzuklären.
 

Bündnis 90 / Die Grünen Kreisverband Bergedorf
Resolution der Kreismitgliederversammlung vom 18. März 2013
Kein Fracking im Bezirk Bergedorf – Aufklärung und Positionierung durch den Senat

Hydraulic Fracturing („Fracking“) wird neuerdings zur Erdöl- und Erdgasförderung eingesetzt. Dabei wird eine mit Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepresst um die im Gestein gebundenen Rohstoffe zu lösen und an die Erdoberfläche zu befördern. Die negativen Auswirkungen und Risiken dieser Fördermethode für die Umwelt und für die Gesundheit der Menschen ist noch nicht absehbar. Zudem ist eine Technologie, die auf fossile Brennstoffe setzt, rückwärtsgewandt und nicht im Sinne der Energiewende.

Für Bergedorf und Umgebung ist eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt worden, obwohl die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) sich dagegen ausgesprochen hatte unter Berufung auf den Schutz der Trinkwasserversorgung Hamburgs, Naturschutzbelange und der Einstufung des Erlaubnisfeldes als sehr dicht bebautes urbanes Siedlungsgebiet. Eine Genehmigung wurde dennoch erteilt, da keine technischen Maßnahmen beantragt worden seien sondern nur Auswertungen vorhandener seismischer Daten und Bohrproben. Was genau beantragt worden ist und warum die BSU zu etwas Stellung genommen hat, was angeblich gar nicht Inhalt des Antrags war, ist unklar. Verantwortlich hierfür ist der Senat, weil die Fachaufsicht über das Landesbergamt per Verwaltungsabkommen auf die Hamburger Wirtschaftsbehörde übertragen worden ist.

Vor diesem Hintergrund fordern die Bergedorfer Grünen den Senat auf, den Inhalt des bewilligten Antrags auf Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis offen zu legen und damit unmittelbar Transparenz über die genehmigten Maßnahmen herzustellen; sich dahingehend zu positionieren, dass das Erlaubnisfeld Bergedorf / Vierlande / Harburg für das Fracking-Verfahren aus den in der BSU-Stellungnahme genannten Gründen grundsätzlich nicht geeignet ist, und darauf hinzuwirken, dass vorbereitende Maßnahmen sofort einzustellen sind.

Darüber hinaus fordern die Bergedorfer Grünen das Bezirksamt Bergedorf auf, sich beim Senat für die o.g. Punkte Senat einzusetzen.