Fracking: Pläne von CDU und FDP gefährlich für Harburg und Bergedorf!

Zum Gesetzentwurf zu Fracking, der heute im Bundeskabinett beschlossen wird, erklärt Manuel Sarrazin, Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Bergedorf-Harburg-Wilhelmsburg: "Die Risiken des Frackings sind nach wie vor ungeklärt. Dennoch legen CDU und FDP ein Gesetz vor, das Fracking großflächig ermöglichen soll. Vor diesem Hintergrund erscheint das Gerede von CDU und FDP in Bergedorf und Harburg lächerlich. Der Gesetzentwurf zeigt, was CDU und FDP wirklich wollen. Die Bedenken und offenen Fragen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dieser Risikotechnologie werden einfach ignoriert. Die Risiken können auch für Bergedorf und Harburg nicht ausgeschlossen werden."

27.02.13 –

Zum Gesetzentwurf zu Fracking, der heute im Bundeskabinett beschlossen wird, erklärt Manuel Sarrazin, Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Bergedorf-Harburg-Wilhelmsburg:

"Die Risiken des Frackings sind nach wie vor ungeklärt. Dennoch legen CDU und FDP ein Gesetz vor, das Fracking großflächig ermöglichen soll. Vor diesem Hintergrund erscheint das Gerede von CDU und FDP in Bergedorf und Harburg lächerlich. Der Gesetzentwurf zeigt, was CDU und FDP wirklich wollen. Die Bedenken und offenen Fragen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dieser Risikotechnologie werden einfach ignoriert. Die Risiken können auch für Bergedorf und Harburg nicht ausgeschlossen werden.

Klar ist: Wir brauchen mindestens ein Moratorium, bis die Risiken der Technologie grundsätzlich geklärt sind. Mit Fracking zu experimentieren ist verantwortungslos. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Frage, ob wir diese Risikotechnologie in Deutschland brauchen und wollen. Wir haben derzeit ein Überangebot an Erdgas, daher besteht keine energiepolitische Notwendigkeit, überstürzt in das Fracking einzusteigen. Der Einsatz giftiger Chemikalien, die Gefahr von Erdbeben, die Sicherheit der Bohrlöcher und die Entsorgung der Flowbacks sind ungeklärt. In Altmaiers Vorschlag spielen sie keine Rolle.

Die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist richtig, kann den Einsatz der Technologie aber nur in den seltensten Fällen verhindern. Das Verbot von Fracking in Trinkwasserschutzzonen betrifft nur 14 Prozent der deutschen Landesfläche. Folglich wird Fracking auf 86 Prozent der Fläche Deutschlands in Zukunft genehmigungsfähig sein."

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